Polizistin und Dodo
Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten.
Es ist schon eine Zumutung im Straßenverkehr richtig miteinander umzugehen.Da soll man doch tatsächlich 2 Meter Abstand halten, wenn man mit seinem Auto außerhalb der Stadt an Fußgängern oder Fahrradfahrern vorbeifahren will.Der Grund ist klar, Sicherheit durch Abstand macht großen Sinn, aber leider ist das manchmal gar nicht möglich.
Ich wohne in Wüsting, und unsere Straße Am Klosterkiel ist leider nur einspurig. Ehrlich gesagt, kann man keine 2 m Abstand zum Fußgänger oder Fahrradfahrer einhalten. Trotzdem sollte man bemüht sein, denn als Fußgänger lebt man hier schon gefährlich.
Wenn wir ehrlich sind, dann meckern wir doch immer über den anderen Verkehrsteilnehmer. Als Fußgänger über den Fahrrad- oder Autofahrer, als Fahrradfahrer über den Fußgänger oder Autofahrer und als Autofahrer über die anderen beiden. Dabei sind wir doch alles, mal der Fußgänger und mal der Fahrrad- oder Autofahrer.Also bleibt doch nur, runter mir der Geschwindigkeit oder die Radfahrer bis zum Ende der Straße einfach nicht überholen und hinterherfahren. Ich habe das mal ausprobiert kam dabei auf ca 2 Minuten Zeitverlust, aber schöne 2 Minuten, um in Ruhe die Natur zu genießen, und vielleicht sieht man doch das Reh, das einem sonst vor das Auto gelaufen wäre.
Am Am Klosterkiel soll in letzter Zeit sogar ein Verwandter des ausgestorbenen Dodos gesichtet worden sein. Irgendwo versteckt im Gebüsch, sicherlich nur zu sehen, wenn man langsam und vorsichtig fährt.
Die Polizistin sieht ganz sympathisch aus, aber mit Handschellen in der Hand scheint sie nicht vor der Durchsetzung der Bußgelder und Punkte gemäß Bußgeldkatalog zurückzuschrecken.
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